
Verkaufs- und Lieferbedingungenal dente Brillenvetrieb GmbH, Obere Hauptstraße 3, 78532 Tuttlingen 1. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden
Bedingungen. Diese gelten auch für Nachbestellungen und künftige
Geschäftsabschlüsse. Abweichende Vereinbarungen, mündliche
oder fernmündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. 2. Angebote der Verkäuferin sind in allen Fällen freibleibend. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ebenso Abänderungen jeglicher Art. Im Falle sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. 3. Die Lieferzeitangaben sind nur als annähernd zu betrachten, sie sind für die Verkäuferin unverbindlich, eine Gewährleistung wird nicht übernommen. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit ausdrücklich in Abweichung dieser Bestimmung als fest vereinbart worden, so berechtigt die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins der Verkäuferin nur dazu, durch Einschreibebrief eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf derselben vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt, Störungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen und ähnliche, von uns nicht zu vertretende Umstände befreien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung. Derartige Ereignisse berechtigen die Verkäuferin auch vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz zusteht. 4. Eine Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die betreffende Sendung rechtzeitig abgegangen ist. 5. Ist die Verkäuferin mit der Lieferung in Verzug, muß der Käufer eine Nachlieferfrist von 4 Wochen bewilligen. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an welchem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreiben bei der Verkäuferin eingegangen ist. Vor Ablauf der Lieferzeit kann die Verkäuferin nicht in Verzug gesetzt werden. Nach ergebnislosem Verlauf der Nachfrist haben Käufer und Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 6. Lieferung und Versand erfolgen stets auf die Gefahr des Käufers ( auch in Fällen frachtfreier Lieferung ) gemäß den vom Käufer aufgegebenen Versandanweisungen oder Mangels solcher nach Ermessen des Lieferers. Etwaige Transportschäden und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware durch den Frachtführer oder Fahrer schriftlich bescheinigen zu lassen. Andernfalls gilt ein Transportschaden als nicht eingetreten. 7. Teillieferungen sind der Verkäuferin gestattet. Bestellte Auswahlsendungen die nicht innerhalb 14 Tagen franko zurückgesandt werden, gelten als fest übernommen. Gutschriften für von uns zurückgenommene Waren werden nicht ausgezahlt, sondern sind mit zukünftigen Ansprüchen aus dem fortbestehenden Lieferverhältnis zu verrechnen. 8. Verpackungen werden Eigentum des Käufers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. 9. Mängelrügen sowie Beanstandungen der Menge oder des Sortimentes sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich bei der Verkäuferin eingegangen sind. Deshalb ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Sonstige Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, können auch nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Entdeckung des Fehlers zu rügen. Nach Ablauf von 24 Monaten vom Tage des Abganges der Ware können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist der Verkäuferin Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag gestattet. Schadensersatzansprüche, Zurückhaltung des Kaufpreises oder Aufrechnung wegen Mängelansprüchen sind für den Käufer ausgeschlossen. Schwankungen in der Materialbeschaffenheit, sowie Abweichungen in Stärke, Farbe, Maß und Gewicht sind aus technischen Gründen unvermeidlich. Sie berechtigen nur dann zu Beanstandungen, wenn sie über das handelsüblich Maß hinausgehen und wenn dadurch der Lieferzweck maßgeblich beeinträchtigt wird. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferte Ware nicht fachgerecht transportiert, abgeladen oder gelagert wird. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nachdem der Verkäufer eine Mängelrüge zurückgewiesen hat. 10. Preise verstehen sich ab dem Lager der Verkäuferin oder einem anderweitigen Lager. Die Verkäuferin behält sich vor, seine an dem Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt auch hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin eingesetzten Preise, da Änderungen in den Preisgrundlagen eintreten können. 11. Aufgrund der Kalkulationsgestaltung sind die Rechnungsbeträge bereits Nettopreise Skontoabzug ist nicht gestattet. Eine Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, sowie nicht vereinbarte Abzüge jeder Art sind nicht gestattet. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur in Zustimmung der Verkäuferin in Zahlung genommen und gelten nicht als Barzahlung. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Valutierungen, die die Fälligkeit ändern sowie Abzüge jeder Art sind unzulässig. Eine Verzinsung von Voraus- und Abschlagszahlungen findet nicht statt. 12. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Bei späterer Zahlung ist die Verkäuferin berechtigt, Zinsen
in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten. 13. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne spezielle und von der Verkäuferin unterzeichnete Vollmacht nicht berechtigt. 14. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher
Verbindlichkeiten einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus
der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung von Wechseln
und Schecks nebst Nebenforderungen Eigentum der Verkäuferin. Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldo-Forderung. 15. Auslandslieferungen erfolgen gegen Bestellung eines unwiderruflichen Akkreditivs bei einer deutschen Außenhandelsbank bei Auftragserteilung. Verladedokumente werden gegen Einlösung des Akkreditivs ausgehändigt. Über das Vertragsverhältnis entscheidet im übrigen Deutsches Recht. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. 16. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes aus dem Vertragsverhältnis
ist 78532 Tuttlingen, Obere Hauptstraße 3 . 17. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. |